Seniorenbeirat Hauzenberg
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Wegweiser
In Pflegeheimen werden pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können, rund um die Uhr versorgt und betreut. Wenn eine stationäre Dauerpflege in einem Heim erforderlich ist, tauchen viele Fragen auf:
Der Umzug  ins Pflegeheim
Bevor Sie einen Heimvertrag abschließen, sollten Sie überlegen, welche Pflegeleistungen Sie benötigen und welches Heim Ihren Vorstellungen entspricht. Möchten Sie in der Stadtmitte leben oder lieber in einem Pflegeheim mit Garten? Ist das Heim schnell für Freunde und Verwandte zu erreichen? Am besten Sie besuchen einmal die Einrichtung Ihrer Wahl und machen sich vor Ort ein Bild.
• Was kostet ein Heimplatz? • Was leistet die Pflegeversicherung? • Dürfen eigene Möbelstücke mitgebracht werden? • Gibt es Ein­ oder Zweibett­Zimmer? • Sind Haustiere erlaubt? • Welche sozialen und kulturellen Angebote gibt es
Haben Sie ein Heim in die engere Wahl genommen, sollten Sie die Preise und Leistungen genau vergleichen. Lassen Sie sich auch ruhig einen Muster- Heimvertrag und die Hausordnung zusenden. Wenn Sie sich für den Umzug in ein Pflegeheim entschieden haben, sollten Sie die Finanzierung der Heimkosten klären. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind die Rente, das Vermögen, alle sonstigen Einkünfte und die Pflegeversicherung.
Folgende Kosten stellt Ihnen das Pflegeheim in Rechnung: • Kosten für die Pflege • Investitionskosten • Kosten für Unterkunft und Verpflegung • Kosten für zusätzliche Leistungen
Um die Kosten für die Pflege abzudecken, können Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie bei der Pflegekasse, die Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen ist, stellen. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Anschließend wird die Pflegestufe festgelegt und die Notwendigkeit einer Heimaufnahme bestätigt. Sind die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt, werden von der Pflegekasse folgende Beträge gezahlt:
Die Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige immer selbst tragen. Reichen hierfür die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Fragen zum Thema Unterhalt, wann zum Beispiel Kinder für ihre Eltern zahlen müssen?
Wenn Sie einen Rat zur Pflege suchen, können Sie sich kostenlos und vertraulich von der Caritas Wohn- und Pflegegemeinschaft beraten lassen.
Ansprechpartner u.a:
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Caritas Sozialstation Hauzenberg Eckhofkeller 6 94051 Hauzenberg Leitung Fachstelle Hauzenberg +49 8586 97603335 ab.hauzenberg@caritas-pa-la.de Hilfe und Beratung
Sozialstation Hauzenberg Florianstraße 5 94051 Hauzenberg Leitung der Fachstelle Hauzenberg Telefon: 08586 97093 Mail: rauch@kvpassau.brk.de
2) Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen.... UmPflegegeld zu beziehen, muss die häusliche Pflege sichergestellt sein, beispielsweise durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse monatlich ausbezahlt. Dieser kann grundsätzlich frei darüber verfügen. Das Pflegegeld ist, wie auch die Sachleistungen, nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Seit dem Jahr 2017 werden monatlich folgende Beträge geleistet: Quelle: BRK Ratgeber Pflege daheim
1)  Pflegesachleistungen Die Mitarbeiter des ambulantenPflegedienstes kommen direkt nach Hause und helfen fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege und der notwendigen Unterstützung. Damit wird ermöglicht, dass Betroffene trotz ihrer Pflege- bedürftigkeit weiterhin in der vertrauten Umgebung bleiben können. Die Pflegeversicherung stellt monatlich folgende finanzielle Unterstützung zur Verfügung:
Pflegeheimkosten - Altenheim