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In Pflegeheimen werden pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben können, rund um die Uhr versorgt und betreut. Wenn eine stationäre Dauerpflege in einem Heim erforderlich ist, tauchen viele Fragen auf:
Der Umzug  ins Pflegeheim
Bevor Sie einen Heimvertrag abschließen, sollten Sie überlegen, welche Pflegeleistungen Sie benötigen und welches Heim Ihren Vorstellungen entspricht. Möchten Sie in der Stadtmitte leben oder lieber in einem Pflegeheim mit Garten? Ist das Heim schnell für Freunde und Verwandte zu erreichen? Am besten Sie besuchen einmal die Einrichtung Ihrer Wahl und machen sich vor Ort ein Bild.
• Was kostet ein Heimplatz? • Was leistet die Pflegeversicherung? • Dürfen eigene Möbelstücke mitgebracht werden? • Gibt es Ein­ oder Zweibett­Zimmer? • Sind Haustiere erlaubt? • Welche sozialen und kulturellen Angebote gibt es
Haben Sie ein Heim in die engere Wahl genommen, sollten Sie die Preise und Leistungen genau vergleichen. Lassen Sie sich auch ruhig einen Muster- Heimvertrag und die Hausordnung zusenden. Wenn Sie sich für den Umzug in ein Pflegeheim entschieden haben, sollten Sie die Finanzierung der Heimkosten klären. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind die Rente, das Vermögen, alle sonstigen Einkünfte und die Pflegeversicherung.
Folgende Kosten stellt Ihnen das Pflegeheim in Rechnung: • Kosten für die Pflege • Investitionskosten • Kosten für Unterkunft und Verpflegung • Kosten für zusätzliche Leistungen
Um die Kosten für die Pflege abzudecken, können Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie bei der Pflegekasse, die Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen ist, stellen. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft. Anschließend wird die Pflegestufe festgelegt und die Notwendigkeit einer Heimaufnahme bestätigt. Sind die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt, werden von der Pflegekasse folgende Beträge gezahlt:
Pflegestufe I        bis zu 1023 Euro  Härtefall               bis zu 1918 Euro  Pflegestufe III      bis zu 1550 Euro Pflegestufe II        bis zu 1279 Euro
Stand Januar 2013
Die Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige immer selbst tragen. Reichen hierfür die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann finanzielle Unterstützung beantragt werden.
Fragen zum Thema Unterhalt, wann zum Beispiel Kinder für ihre Eltern zahlen müssen?
Wenn Sie einen Rat zur Pflege suchen, können Sie sich kostenlos und vertraulich von der Caritas Wohn- und Pflegegemeinschaft beraten lassen.
Ansprechpartner u.a:
Wohnen im Alter
Seniorenheim St. Josef Kusserstr. 14; 94051 Hauzenberg Tel: 08586/6050; Fax: 08586/605350 Email: info@c-wpg.de oder info@seniorenheim-hauzenberg.de >>>> unsere Leistungen
Caritas Sozialstation Hauzenberg Fachstelle für pflegende Angehörige Eckhofkeller 6 94051 Hauzenberg Barbara Resch Tel. 08586 9786880 Beraten-Begleiten-Entlasten
Sozialstation Hauzenberg Stationsleitung: Christine Knödlseder Florianstraße 5 94051 Hauzenberg Telefon: 08586 97093 Mobil: 0176 10222044
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