Zur Sicherung des Lebensunterhaltes können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren oder junge Menschen ab 18 Jahren, soweit sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie einen Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Bei der Grundsicherung greift der Sozialhilfeträger jedoch nur dann auf das Einkommen der Kinder zurück, wenn diese mehr als 100000 Euro im Jahr verdienen. Die Einkommen mehrerer Kinder werden nicht zusammengerechnet. Die Leistungsgewährung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Eigenes Einkommen und Vermögen werden wie bei der Sozialhilfe berücksichtigt. Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für ein Jahr.Anschließend werden die Bedürftigkeitsvoraussetzungen erneut geprüft.Der erforderliche Antrag wird meistens automatisch zugeschickt.