Gewaltopfer, Zeugen von Gewalt und deren Angehörige können sich an das qualifizierte und erfahrene Team der Ambulanz für Gewaltopfer wenden. Sie erhalten dort schnelle und kompetente Hilfe, auch bei der Antragstellung auf Gewährung von Beschädigten -Versorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.