Seit dem 1. Januar 2005 gelten für die Besteuerung von AltersvorsorgeAufwendungen und Renten neue Bestimmungen. Viele Rentner müssen seitdem zum ersten Mal eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Das heißt allerdings nicht, dass Sie jetzt auch wirklich Steuern zahlen müssen. Dies trifft weiterhin nur auf eine Minderheit der Rentner zu. Doch jeder muss prüfen, ob er dazugehört. Genaue Auskünfte hierzu geben die zuständigen Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater.
Deutschen Rentenversicherung, die Sie unter www.deutscherentenversicherung.de abrufen oder bestellen können.