Seniorenbeirat Hauzenberg
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Die einfachste Art seinen letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändig geschriebene Testament. Das Testament muss handschriftlich verfasst sein und mit dem Vor­ und Familiennamen unterzeichnet werden. Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Wenn Sie das Testament zu Hause aufbewahren, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens über den Aufbewahrungsort informieren. Das Testament kann auch gegen eine Gebühr, die sich nach der Höhe des Vermögens richtet, beim Amtsgericht hinterlegt werden. Das Standesamt des Geburtsortes wird dann durch das Amtsgericht über die Aufbewahrung informiert. Damit ist gewährleistet, dass den Erben im Todesfall das Testament bekannt wird.  
8  Vorsorge treffen Testament
Muster für ein eigenhändiges Testament
Vorname, Familienname... geborene ...  Hauzenberg, den ...   TESTAMENT Mein letzter Wille   Für den Fall meines Todes setze ich meine Nichte, Frau Vor und Familienname, wohnhaft in ..., zur alleinigen Erbin ein.   Unterschrift mit Vor und Familienname
Die Komplexität des Erbrechts erfordert oftmals eine rechtliche Beratung. Notare beraten kostenpflichtig in allen Erbrechtsangelegenheiten, wie zum Beispiel über Erbverträge und über die zweckmäßige Form und den Inhalt des Testaments. Ein notarielles Testament wird beim Amtsgericht automatisch in Verwahrung genommen. Damit ist garantiert, dass es zur Testamentseröffnung kommt. Ein notarielles Testament ist zudem nicht anfechtbar.
Amtsgericht Passau Abteilung Nachlassgericht
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