Seniorenbeirat Hauzenberg
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Wegweiser
Vollmacht Sie können vorsorglich Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, damit diese rechtlich für Sie handeln können. Die Vollmacht ist vor allem dann wichtig, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Die Vollmacht kann zum Beispiel Entscheidungen über Vermögens­ und Wohnungsangelegenheiten oder medizinische Behandlungen beinhalten. Voraussetzung für die Erteilung einer Vollmacht ist, dass Sie geschäftsfähig sind und die Tragweite Ihrer Entscheidung erkennen. Außerdem muss die bevollmächtigte Person, eine Person Ihres Vertrauens sein und in der
8  Vorsorge treffen
Lage und gewillt sein, die Vollmacht auszuüben. Eine Vollmacht können Sie individuell gestalten. Nur in bestimmten Fällen ist sie an Formvorschriften gebunden, wie zum Beispiel bei Grundstücksangelegenheiten. Hier ist die Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Wichtig ist, dass die Vollmacht gut lesbar ist und die Originalausfertigung vorgelegt werden kann. Vollmachten können gegen eine Gebühr zentral bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Informationen erhalten Sie im Internet unter Bundesnotarkammer www.vorsorgeregister.de.
Betreuungsverfügung Wenn keine Vollmacht vorliegt oder keiner Vertrauensperson uneingeschränkt eine Vollmacht erteilt werden kann, ernennt das Vormundschaftsgericht im Betreuungsfall einen gesetzlichen Vertreter. Dieser Betreuer wird für genau fest­gelegte Bereiche ernannt, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen festzulegen.
Auch können Sie bestimmen, wer nicht als Betreuer bestellt werden soll. Das Betreuungsgericht und der Betreuer sind in der Regel an diese Verfügung gebunden. Eine zum Betreuer bestellte Person wird vom Betreuungsgericht kontrolliert. Vollmacht und Betreuungsverfügung können Sie auch miteinander kombinieren.
Patientenverfügung Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte sind an eine schriftliche Patientenverfügung gebunden, unabhängig von Art und Stadium derErkrankung. Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen.
Textbausteine für Patientenverfügungen finden Sie zum Beispiel unter www.bmj.bund.de (Stichwort: Patientenverfügung) des Bundesministeriums der Justiz.
Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung  Datei ist nicht barrierefrei Formular: Betreuungsverfügung (PDF, 748 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Notarin-kappler-susanne-hauzenberg Vortrag: 10.11.2011: Pfarrsaal HZBG; Vortrag: Ergebnis: Beratung mit notariellen Urkunde Kostenpunkt: 200-400 €;
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Ansprechpartner u.a:
Das Forum zum Thema Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Verein Für soziales Leben e. V.  
Gesetzliche Betreuung
Unterstützung des Betreuungsgerichts in Betreuungssachen Landratsamt Passau
Caritas Sozialstation Hauzenberg Eckhofkeller 6 94051 Hauzenberg Martin Lerchl Tel. 0851 7565215 Soziale Beratung
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